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Private Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Grundsätzlich gibt es in Deutschland die Möglichkeit, sich gesetzlich oder privat krankenver­sichern zu lassen. Für den Versicherungsschutz spielen viele persönliche Faktoren eine Rolle. Eine Entscheidung sollte sorgfältig getroffen werden, da sie sich nachhaltig auf die zukünftige finanzielle Situation auswirkt.

Welche Kranken­ver­si­che­rung ist also die richtige? Wie unterscheiden sich die einzelnen Anbieter, welche Leistungen kann man erwarten, welche Aufnahmekriterien gelten?

 
Die Grundlagen

Große wirtschaftliche Schwierigkeiten drohen, wenn der Ernährer einer jungen Familie ausfällt. Die gesetzlichen Rentenansprüche, auch in der Hinterbliebenenversorgung, sind gering, wenn der Verstorbene noch keine langen Versicherungszeiten zurückgelegt oder bisher nur wenig eingezahlt hat.

Witwen- und Waisenrenten reichen selten aus, um die Familie nach dem Tod eines Elternteils zu versorgen. Besonders wenn Sie ein hohes Darlehen – etwa zur Baufinanzierung – aufnehmen, sollten Sie eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung abschließen. Im Ernstfall können Ihre Angehörigen dieses Darlehen dann mit der Versicherungsleistung der Risiko­lebens­ver­si­che­rung tilgen.

Staatliche Zulagen und Steuervorteile
Die Förderung der Riester-Rente besteht aus zwei Teilen: In jedem Jahr werden staatliche Zulagen gutgeschrieben, zusätzlich kann sich ein Steuervorteil im Rahmen des Sonderausgabenabzugs bei der Einkommensteuererklärung ergeben.

Riester-Zulagen
Die Zulagen setzen sich aus der Grundzulage und der Kinderzulage zusammen: die Grundzulage beträgt 175 Euro und 300 Euro je Kind (für vor dem 1.1.2008 geborene Kinder 185 Euro pro Jahr). Steuerlich absetzbar sind 2.100 Euro im Jahr. Das Finanzamt prüft, ob sich ein Steuervorteil ergibt, der über die Zulagenförderung hinausgeht.

200 Euro Bonus für junge Riester-Sparer
Um gerade für junge Menschen die Riester-Rente attraktiver zu machen, belohnt der Staat unter 25-jährige mit einer einmaligen Abschlussprämie in Höhe von 200 Euro.

Förderung bis über 90 Prozent
Je nach Einkommen und Familienstand erreicht der Anteil der Fördermittel an der Sparleistung circa 30 bis über 90 Prozent. Faustregel: Je mehr Kinder und je geringer das Einkommen, umso größer ist der Anteil der staatlichen Förderung.

Riester-Förderung für alle Arbeitnehmer
Anspruch auf Zulagen und Steuervorteile für ihren Riester-Vertrag haben alle gesetzlich rentenversicherten Arbeitnehmer und alle Beamten, außerdem Soldaten und Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte, geringfügig Beschäftigte und Arbeitslose.

Staatliche Förderung bekommen auch die nicht rentenversicherungspflichtig beschäftigten Ehepartner von Arbeitnehmern, sofern sie sich für einen eigenen Alters­vorsorgevertrag entscheiden – z.B. die mit einem versicherungspflichtigen Arbeitnehmer verheiratete Hausfrau mit eigener Riester-Police.

Als Selbstständiger oder Freiberufler hat man nur dann Anspruch auf staatliche Förderung im Rahmen einer Riester-Rente, wenn der Ehepartner versicherungspflichtig berufstätig ist und eine eigene Riester-Police besitzt.

Der Gesetzgeber hat Richtlinien für Riester-Produkte vorgegeben, um sicherzustellen, dass die gesetzliche Förderung auch wirklich der Versorgung im Alter zugute kommt.

Die Privatrente ist sicher
Die Auszahlung des angesparten Kapitals muss als lebenslange monatliche Rente oder im Rahmen eines Auszahlungsplans mit lebenslangen Leistungen erfolgen. Maximal 30 Prozent können Sie sich als Kapitalsumme auf einen Schlag auszahlen lassen. Die Rente darf erst ab Erreichen des gesetzlichen Rentenalters (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67) gezahlt werden, bei vorgezogenem Ruhestand frühestens ab 60 (bei Vertragsabschluss vor 31.12.2011) sonst frühestens mit 62 – siehe auch der Punkt „Die Rentenphase“

Zu Beginn der Auszahlung müssen die eingezahlten Beiträge vollständig zur Verfügung stehen, das Vorsorgekapital muss vor Pfändungen und Abtretungen geschützt sein.

Riester-Anbieter informieren jährlich
Der Anleger muss mindestens jährlich Informationen über den Kontostand, Verwendung des Kapitals, Kosten und Erträge erhalten. Die Gebühren für den Vertragsabschluss und Betrieb müssen über einen Zeitraum von fünf Jahren verteilt werden.

Bei Tod des Rentenberechtigten muss der Rentenanspruch auf Dritte übertragbar sein. Während der Einzahlungsphase hat der Anleger das Recht, den Anbieter zu wechseln. Auch bestehende Verträge können in die staatliche Förderung aufgenommen werden, wenn die vorgenannten Richtlinien in den „Altvertrag“ integriert werden.

Wer versorgt sein will, muss selbst vorsorgen
Die gesetzliche Rente steckt in der Krise. Immer weniger Versicherte zahlen für immer mehr Rentner, ein Ende der Entwicklung ist nicht in Sicht. Eigenverantwortung ist heute wichtiger denn je – wenn Sie Ihr Leben im Ruhestand genießen und finanziell gut versorgt sein wollen, müssen Sie rechtzeitig selbst vorsorgen.

Lebenslange Rente – von Vater Staat gefördert
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Alters­vorsorge. Zur Privatvorsorge zählen auch Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen, Sparguthaben, der Erwerb von Wertpapieren oder von Wohneigentum.

Der Staat fördert die private Alters­vorsorge durch besondere Zuschüsse und Steuervergünstigungen. Anders als bei der gesetzlichen Rente, wo die Zahlungen der Versicherten schon im nächsten Monat wieder an die Rentner fließen, werden die Beiträge zu privaten Vorsorgeverträgen einschließlich der staatlichen Zulagen angespart und später zuzüglich Zins und Zinseszins als lebenslange Renten wieder ausgezahlt.

Volle Zulagen und Steuervorteile
Die vollen Zulagen und Steuervorteile werden Ihnen gewährt, wenn Sie einschließlich der Zulagen einen bestimmten Teil Ihres Gehalts in Ihren Riester-Vertrag einzahlen.

Der Eigenbeitrag beträgt vier Prozent des Vorjahreseinkommens, mindestens aber 60 Euro im Jahr.

Mindest-Eigenbeitrag 60 Euro
Insbesondere bei Per­sonen mit geringem Einkommen und Kindern kann es sein, dass die Zulagen bereits so hoch ausfallen, dass an sich keine eigenen Beiträge geleistet werden müssten. Da die staatliche Förderung aber nur gewährt wird, wenn auch der Versicherte sich finanziell beteiligt, muss in jedem Fall ein Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr geleistet werden.

Flexibel einzahlen – Nutzen Sie Sonderzahlungen vom Chef
Als Kunde können Sie so flexibel einzahlen, wie es Ihre finanziellen Verhältnisse erlauben – für eine optimale Alters­vorsorge sind allerdings regelmäßige Beitragszahlungen zu empfehlen.

Tipp: Viele nutzen die Sonderzahlungen des Arbeitgebers am Jahresende zur Finanzierung ihrer Riester-Rente.

Rentenleistungen schon ab 60 möglich
Im Regelfall beginnen die Auszahlungen aus der Riester-Vorsorge gleichzeitig mit der gesetzlichen Altersrente.

Als Versicherter können Sie Leistungen aber schon ab 60 (bei Vertragsabschluss vor 31.12.2011 – sonst frühestens mit 62) – beantragen; die monatlichen Rentenzahlungen sind dann natürlich geringer als bei Rentenbeginn zum gesetzlichen Rentenalter (je nach Geburtsjahr liegt das gesetzliche Rentenalter zwischen 65 und 67). Mit Beginn der Rentenzahlung ist eine Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent des Altersvermögens möglich; die Leistung muss also nicht ausschließlich als lebenslange Rente gewährt werden. Außerdem können bis zu zwölf Monatsrenten in einem Betrag als Jahresrente ausgezahlt werden.

Geringere steuerliche Belastung im Alter
Da Riester-Verträge bereits während der Beitragsphase steuerlich gefördert werden, sind die späteren Zahlungen mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern. Dabei ist die steuerliche Belastung meist niedriger als in der Erwerbsphase, weil der persönliche Steuersatz während der aktiven Berufszeit in der Regel höher ist.

Im Dschungel der Rentenprodukte den richtigen Weg zu finden, ist nicht leicht. Wenn Sie Ihre persönliche Vorsorgelücke mit einer Riester-Rente schließen wollen, finden Sie sich einer Vielzahl von Anbietern mit einer großen Zahl verschiedener Produkte gegenüber.

Optimale Förderung durch kompetente Beratung
Wichtig für die Wahl des passenden Produkts ist vor allem die optimale Nutzung der staatlichen Förderung. Auf eine gründliche Beratung sollten Sie daher nicht verzichten.

Riester-Rente auch bei Arbeitslosigkeit geschützt
Wer für längere Zeit arbeitslos wird, kann von der Arbeitsbehörde verpflichtet werden, seinen Lebensunterhalt zunächst aus der Auflösung bestehender Sparanlagen zu bestreiten, bevor ein Anspruch auf Bürgergeld besteht.

Das gilt beispielsweise für Bankguthaben, Wertpapierdepots und in bestimmten Grenzen auch für Ka­pi­tal­le­bens­ver­si­che­rungen – nicht aber für die staatliche geförderte Alters­vorsorge: Ansprüche aus Riester-Verträgen sind bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt, soweit sie gefördert aufgebaut wurden.